Ein revolutionärer Technologiesprung sei der für das Jahr 2020 erwartete neue Mobilfunkstandard 5G, betonte in seinem Impulsreferat eingangs Dr. Markus Faber. Mit Spitzenübertragungsraten von 10 bis 20 Gbit/s erreiche man bis 100mal schnellere Geschwindigkeiten als bei der 4. Generation. Die Latenzzeit betrag bei 5G nur 1 Millisekunde und sei unerlässlich für das kommende autonome Fahren. Ausserdem warte 5G nur mit einer äußerst geringen Störungsquote auf.
Der neue Mobilfunkstandard sei zudem, so Dr. Faber, eine der Voraussetzungen mit für die industrielle Vernetzung unter Industrie 4.0 und für das kommende autonome Fahren. Der Referent informierte, dass derzeit das Ausschreibungsverfahren für 5G durch die Bundesnetzagentur in Gang gesetzt wurde mit folgenden Vorgaben für die Anbieter:
Erschließung
bis 2020 - mindestens 98 % der Haushalte mit 100 Mbit/s im Download
- aller Bundesautobahnen
- wichtigsten Schienenwege
bis 2024 -aller Bundesstraßen mit 100 Mbit/s im Download
- aller Landstraßen mit 50 Mbit/s im Download
-aller übrigen Schienenwege mit 50 Mbit/s im Download
-ebenso Seehäfen und wichtiger Wasserstraßen
Erstmals besteht nach den Ausschreibungsvorgaben auch die Möglichkeit der Zuteilung lokaler Frequenzen z.B. für Firmengelände, aber nicht für die Flächenversorgung durch Kommunen. Wegen der hohen Kosten käme aber diese Möglichkeit, so Dr. Faber, nur für Großunternehmen und nicht für mittelständische Unternehmen in Betracht. In der Diskussion kritisierten der Referent und viele Vorstandsmitglieder die von der Bundesnetzagentur aufgestellten Ausschreibungsbedingungen. Die Haushaltsanzahl als Mindesterschließungsmaßstab heranzuziehen, werde der Sache nicht gerecht und sei in keinster Weise nachvollziehbar. Der Mobilfunkstandard 5G werde maßgeblich von der Industrie benötigt und nicht von den Haushalten. Zudem bestehe das große Risiko aufgrund hoher zu zahlender 5G-Lizenzpreise durch die Anbieter, dass von diesen zunächst die hoch verdichteten städtischen Gebiete erschlossen und gering besiedelte ländliche Gebiete mit guter Industrie- und Gewerbestruktur außen vor gelassen werden. Dr. Faber wies darauf hin, dass es durch die Vorgaben der Bundesnetzagentur zu einer Unterversorgung ländlicher Gebiete durchaus von 20-30 % kommen könnte. Auch verbindliche National-Roaming-Vorgaben vermisse man in den Ausschreibungsbedingungen.
Neben dem Mobilfunkstandard 5G sei aber die konsequente Erschließung mit Glasfasernetzen erforderlich, stellte ein Vorstandsmitglied heraus. Und da sei man bereits in Bocholt und Rhede auf dem richtigen Wege.
Von den Telekommunikationsanbietern zu zahlende hohe Lizenzersteigerungsgebühren führten, wie in der westmünsterländischen Region bei 4G und LTE gegeben, zu einer Unterversorgung in ländlichen Gebieten. Es stelle sich daher die Frage, ob es nicht eine politische Vorgabe sein müsse, auch in der Telekommunikation Netze und Dienste voneinander regulatorisch zu trennen, warf ein Vorstandsmitglied ein. Vorgabe sei dann auch, dass allen Diensteanbietern gegen Entgelt die Netze diskriminierungsfrei von den Festnetz- und Mobilfunknetzbetreibern zur Verfügung zu stellen sind. In der leitungsgebundenen Energieversorgung werde das auf EU-Vorgabe hin bereits erfolgreich schon seit Jahren praktiziert.
Sofern nicht auch die ländlichen Gebiete des Westmünsterlandes mit der 5G-Mobilfunktechnologie zeitnah erschlossen werden, sieht der Vorstand erhebliche Risiken auf die wirtschaftliche Fortentwicklung der bisher prosperierenden Unternehmen in dieser Region zukommen. Der Vorstand wird daher mit kritischen Augen die 5G-Mobilfunkerschließung in unserer Region beobachten und bei Bedarf intervenieren.
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